Der VDH gibt mit VDH-Rundschreiben 09/2020 folgende Entscheidung unter Maßgabe der coronabedingten Einschränkungen bekannt: - Für die Erlangung des Titels "VDH-Jugendchampion" ist bis auf weiteres keine! Anwartschaft auf einer Internationalen oder Nationalen Ausstellung erforderlich. Die notwendigen Anwartschaften können auf Spezialausstellungen erlangt werden. - Hunde, denen noch eine Anwartschaft für die Erlangung des VDH-Jugendchampions fehlt, können diese durch eine Champion-Anwartschaft in einer anderen Klasse ersetzen, sofern der Hund bei Wiederbeginn der Ausstellungen das Alter für die Jugendklasse überschritten hat. - Diese Regelungen gelten für Anwartschaften, die ab dem 1.1.2020 erlangt wurden.