Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht

WICHTIG!!!

Der Qualzuchtparagraph der Tierschutz-Hundeverordnung §10 Satz 2 zeigt mittlerweile für viele Züchter mit seiner Auslegung durch Ämter und Behörden die Gefahr auf, dass ein „pauschales Verbot“ auf lange Sicht zu einem Ende der kontrollierten Rassehundezucht führen kann.

Die gegenwärtige Umsetzung des „Qualzucht-Paragraphen“ durch Ämter und Behörden muss deshalb bundesweit im gegenseitigen Austausch vereinheitlicht werden.

Der ILT schließt sich der Initiative zum Schutz und Erhalt der kontrollierten Rassehundezucht im VDH an und bittet seine Mitglieder,
die gestartete PETITION unter     http://www.meingesunderrassehund.de     zu unterstützen.