ILT – Zuchtordnung (ZO)

„Die Zuchtordnung dient der Förderung planmäßiger Zucht funktional erbgesunder, wesensfester Rassehunde. Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmal, Rassetyp und rassetypisches Wesen, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, die die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten, hat…“
(Fassung vom September 2024)

 

 

ILT – Zuchtzulassungsordnung (ZZO)

Die Zuchtzulassung der im ILT zur Zucht eingesetzten Hunde erfolgt vor deren ersten Zuchtverwendung; nachdem deren Zuchttauglichkeit im Rahmen einer Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) durch einen Spezialzuchtrichter des ILT festgestellt wurde.
(Fassung vom Oktober 2025)

 

 

ILT – Zuchtrichterordnung (ZRO)

Die VDH-Zuchtrichter-Ordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser Zuchtrichter-Ordnung.

Ziel der Zuchtrichter-Ordnung ist es, die Bewertung durch ILT-Zuchtrichter der vom Int. Club für Lhasa Apso und Tibet Terrier, ILT; e.V. vertretenen Rassen gemäß den FCI-Standards zu garantieren.

(Fassung Oktober 2025)

 

ILT – Zuchtrichter Ausbildungsordnung (ZRAO)

Das Amt des Zuchtrichters ist ein Ehrenamt, das eine hohe Verantwortung erfordert. Die Zuchtrichter sind berufen, durch ihre Bewertung die Zucht des Tibet Terrier und des Lhasa Apso in bestimmte Bahnen zu lenken. Um diesen Zielen dienen zu können, müssen in persönlicher Hinsicht hohe Anforderungen gestellt werden, die in der Zuchtrichterordnung des VDH aufgeführt sind.

(Fassung Oktober 2025)