Änderung Augenuntersuchungspflicht

Beschluss der Mitgliederversammlung am 16.09.2023

ZZO 4.2.2  Wiederholungspflicht der Augenuntersuchung u. Befreiung

Die Besitzer von Rüden und/oder Hündinnen haben zum Zeitpunkt des Deckaktes/Belegens ihrer Tiere den Nachweis zu erbringen, dass diese einer gültigen Augenuntersuchung unterzogen wurden. Diese ist auf der Deckmeldung anzugeben.
Das hierüber ausgestellte Attest darf zum Zeitpunkt des Deckaktes/Belegens bei Tibet Terriern nicht älter als 24 Monate, bei Lhasa Apsos nicht älter als 36 Monate sein.
Die Erstuntersuchung des Hundes soll nicht vor dem 12. Lebensmonat erfolgen. Hunde, die älter als 8 (acht) Jahre sind und bei denen die letzte Untersuchung nach vollendetem 8. Lebensjahr erfolgte, sind von der Untersuchungspflicht befreit.

Dieser Beschluss ist ab Veröffentlichung gültig.
Gudrun Menges-Mohr (1.Vors.ILT)